Sozialpädagogische Familienhilfe
| Unsere Sozialpädagoginnen leisten als Sozialpädagogische Familienhilfen SPFH alltagsnahe Unterstützung für die ganze Familie im Rahmen der Hilfen zur Erziehung. Beispielsweise unterstützen sie Familien bei Erziehungsschwierigkeiten, bei der Bewältigung von Konflikten und Krisen, bei Alltagsproblemen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen. Die Familien werden aktiv und verantwortlich mit in den Arbeitsprozess eingebunden und gestalten so eine positive Veränderung der eigenen Lebenssituation. Durchdachte Hilfemaßnahmen und gemeinsam erarbeitete Lösungen lassen die Familie ihre Stabilität und Selbstständigkeit zurückgewinnen. |
- Alltagsstrukturierung
- Schnelle Entlastung bei Krisen
- Konfliktlösung und Kommunikation
- Erziehungsfragen und Gesundheitsförderung
- Pflege und Ernährung von Säuglingen und Kleinkindern
- Hilfe beim Umgang mit Ämtern und Behörden
- Soziale Kontakte und Vernetzung.
Darauf legen wir besonderen Wert.
- Konsequentes Verfolgen des Zieles "Hilfe zur Selbsthilfe".
- Effektivitätsorientierung, d.h. wirksame, ziel- und ergebnisorientierte Umsetzung des Hilfeplans.
- Transparenz in Arbeitsweise und Umsetzung des Arbeitsauftrages.
- Regelmäßige Überprüfung und Reflexion des Hilfeverlaufs und Anpassung der Methodik.
- Eine mit dem ASD abgestimmte und ggf. erweiterte Diagnostik in der Anfangsphase für eine optimal gestaltete Hilfe.
- Gemeinsam mit Familien und dem ASD eine einheitliche Definition der Hilfeziele und Bedarfe zu formulieren.
- Wertschätzung, Respekt und fachliche Klarheit in der Arbeit mit den Familien.
- Erarbeitung tragfähiger Arbeitsbündnisse mit der Familie und Stützung ihrer Motivation zur aktiven Mitarbeit.
- Förderung von Eigenverantwortung, Eigenaktivität und dem Erleben von Selbstwirksamkeit der Familien.
- Förderung der Ressourcen und Potentiale.
- Kooperation mit Fachkräften und Institutionen, die für den Hilfeverlauf sinnvoll, geeignet und unterstützend sind (Kinder- und Schulärzte, Schulen, REBUS, Kitas, Gesundheitsämter, etc.).
- Soziale Netzwerke zu fördern und örtliche Ressourcen sichtbar und nutzbar zu machen.
Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt beim zuständigen ASD/ Jugendamt nach §27 und §31 des SGB VIII KJHG.


