F e e H "Früh einsetzende entwicklungsfördernde Hilfen"
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Was F e e H ist Es sind vier- bzw. fünfwöchige Maßnahmen an der Ost- bzw. Nordsee für Hamburger Kinder und Jugendliche, die sich in einer psychosozialen Belastungssituation befinden und/ oder einer Entwicklungsförderung bedürfen. Die Maßnahmen ergänzen sozialräumliche Jugendhilfeangebote und tragen dazu bei, präventiv Problemlagen entgegenzuwirken, Entwicklungsstörungen zu vermeiden und bereits entstandene Probleme zu entschärfen. Ein wichtiger Aspekt für die nachhaltige Wirkung ist die Vernetzung mit dem regionalen Hilfesystem. F e e H versteht sich als ein guter pädagogischer Ort auf Zeit, der den Kindern und Jugendlichen, deren Lebenssituation und Lernfelder von verschiedensten Belastungen gekennzeichnet sind, einen zeitlich begrenzten Schutzraum bietet, an dem sie konstruktive Erfahrungen mit Gleichaltrigen und Erwachsenen machen können und an dem sie, für die komplexen Entwicklungsaufgaben vor denen sie stehen, in ihren Lösungs- und Bewältigungsversuche unterstützt werden. Sie erhalten positive Anregungen für selbstwertschonende und ihre Sozialintegration unterstützende Deutungsmuster und Verhaltensalternativen, können mit neuen Antworten auf ihre biografischen und identitätsbezogenen Fragen experimentieren und Zugang zu ihren Ressourcen finden. |
Was F e e H bietet
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F e e H ist ein unterstützendes Angebot für Hamburger Familien, die sich in akuten oder länger anhaltenden Belastungssituationen befinden. Es können Kinder und Jugendliche ab 3 Jahren (in Begleitung ihrer Mutter auch jünger) bis zum Alter von einschließlich 16 Jahren aufgenommen werden.
Kosten
F e e H wird von der Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz der Freien und Hansestadt Hamburg finanziert und ist für die Familien kostenfrei.
Antragstellung
Anträge für F e e H können durch das regionale Jugendhilfesystem (z.B. Allgemeiner Sozialer Dienst, Erziehungsberatungsstelle, Sozialpädagogische Familienhilfe, Kitas), den Öffentlichen Gesundheitsdienst (z.B. Schulärztlicher Dienst, Jugendpsychiatrischer Dienst), niedergelassene Ärzte und Psychologen, die Schule oder REBUS gestellt werden.
Das Antragsformular besteht aus zwei Seiten. Die erste Seite wird von Mitarbeiter/innen o.g. Einrichtungen als Antragsteller ausgefüllt, unterschrieben und mit dem Stempel der Dienststelle versehen. Auf der zweiten Seite erklären die Eltern bzw. die Sorgeberechtigten mit ihrer Unterschrift ihr Einverständnis mit der Maßnahme.
Der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antrag wird an das Hamburger Beratungsteam der Rudolf-Ballin-Stiftung geschickt. Das Beratungsteam bereitet die Maßnahmen vor und vergibt die Plätze. Die Eltern bzw. Sorgeberechtigten erhalten eine Bestätigung mit Reisetermin und den entsprechenden Unterlagen.
Das Antragsformular kann von der Homepage heruntergeladen oder direkt ausgedruckt werden.
Für Fragen steht Ihnen das Hamburger Beratungsteam der Rudolf-Ballin-Stiftung zur Verfügung.



